Dr. Giovanni Danielli

   
     
         





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Natur und Landschaft


Die Naturlandschaft oder "natürliche Landschaft" ist ein von Menschenhand noch nicht, oder nur
unwesentlich veränderter Naturraum. Was ist Landschaft? Nachfolgend eine Definition: Die ...

... Landschaft, den gesamten biotischen und abiotischen Bereich des Ökosystems,Foto Kreuzberge
also Boden, Fauna und Flora, Felsen, Gletscher, Gewässer und die Topographie.
Dem Menschen vermittelt die Landschaft einen Erlebniswert, der zu Faszination
führen oder teilweise gar als Bedrohung aufgefasst werden kann. Das subjektive
Empfinden von Landschaft befindet sich in dauerndem Wandel. Besonders schön
kann dies in der Malerei beobachtet werden.

Die Kulturlandschaft ist eine vom Menschen veränderte Landschaft. Landschaft,
die der Mensch für seine Zwecke verändert, z.B. durch landwirtschaftliche Nutzung,
Verkehrswege und Siedlungen. Der Begriff der Kulturlandschaft geht bis hin zur
Stadtlandschaft.

Landschaft ist für den Menschen gleichzeitig Lebensraum, Naturraum, Kulturraum,
Wirtschaftsraum, Erlebnisraum, Identifikationsraum, Zeugin der Erdgeschichte u.a.
www.umwelt-schweiz.ch

Begriffe bezüglich Landschaft finden Sie hier:
www.umwelt-schweiz.ch


Das Landschaftsbild Schweiz

Mit dem Landschaftskonzept Schweiz hat der schweizerische Bundesrat im Dez.97
seine Verantwortung wahrgenommen. Er hat die Bundesstellen, welche in der
Landschaft tätig sind, zu Zielen verpflichtet, die auf einem ganzheitlichen
Landschaftsverständnis beruhen und auf eine nachhaltige Landschaftsentwicklung
ausgerichtet sind.
www.umwelt-schweiz.ch

Sachziele des Landschaftskonzeptes bspw. für den Bereich Sport, Freizeit und
Tourismus sind:

  • Entwicklungen im Freizeit- und Tourismusbereich sind im Rahmen der Gletscher
    Zuständigkeit auf Bundesebene mitzugestalten. Sich daraus ergebende
    Aktivitäten sind zu koordinieren. Die Tourismupolitik berücksichtigt die
    kulturlandschaftlichen Vorzüge der Schweiz.
  • Schäden und Belastungen, die im Zusammenhang mit Freizeit- und
    Toruismusaktivitäten entstehen, werden minimiert. Das Beheben von
    Schäden und Belastungen, die nicht vermieden werden können, erfolgt
    soweit möglich nach dem Verursacherprinzip.
  • Die Bevölkerung wird mittels handlungsorientierter Informationen und
    Anreize zu einem möglichst natur- und landschaftsschonenden Freizeit-
    verhalten angeregt.
  • Erhalten eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen: durch touristische
    Transportanlagen erschlossenen und nichterschlossenen Räumen.
  • Vermeiden der mechanischen Erschliessung besonders wertvoller
    Landschaften.
  • Beschränkung der mechanischen Erschliessung des Hochgebirges auf
    wenige Gebiete mit überdurchschnittlicher Eignung im Bereich grösserer
    Tourismusorte.
  • Beschränkung der mechanischen Erschliessung neuer Gebiete auf Ent-
    wicklungsräume mit überdurchschnittlichen Standortvorteilen.
  • Weitere Bereiche, welche vom Landschaftskonzept Schweiz abgedeckt sind:
    Bundesbauten und Anlagen / Energie / Landesverteidigung / Landwirtschaft /
    Luftfahrt / Naturschutz / Raumplanung / Regionalpolitik / Verkehr / Wasser-
    kraftnutzung / Wald / Wasserbau.

Inventare der Landschaft in der Schweiz:
www.umwelt-schweiz.ch

Der Schutz der Landschaft kann über die Raumplanung (Landschafts- oder Natur-
schutzzonen) oder über privatrechtliche Pflegeverträge erfolgen.

Vision Landschaft Schweiz Foto Landschaft
www.umwelt-schweiz.ch


Aktuelles

Natur- und Landschaftspärke: Vernehmlassung Teilrevision des Natur- und
Heimatschutzgesetzes (NHG)

Das NHG befindet sich zurzeit in einer Teilrevision. Mit der Einführung von Land-
schaftspärken will der Bundesrat - nach dem Grundsatz "schützen und nutzen" -
Naturschutz und Wirtschaftsförderung unter einen Hut bringen. Man will drei
Parktypen von nationaler Bedeutung schaffen. Die nationale Bedeutung eines
regionalen Natur- und National- oder Naturerlebnispark ergibt sich aus seinem
Naturreichtum, aus der besonderen Schönheit und Eigenart seiner Landschafts-
tsteile und aus hochwertigen oder einzigartigen Zeugnissen der Kulturland-
schaftsentwicklung.


Ziele der Ausscheidung von Pärken sind:

  • Pärke sind Chancen für die regionale Wirtschaft
  • Mit Pärken werden Arbeitsplätze erhalten und neue geschaffen, um der
    Bevölkerung in den Randgebieten ein Einkommen zu ermöglichen
  • Die bereits unter Schutz stehenden wertvollen Lebensräume von Tieren,
    Pflanzen, Landschaften und Kulturdenkmäler stellen ein grosses Potenzial
    für den ländlichen Tourismus dar
  • Die Pärke fördern die Zusammenarbeit unter den Talschaften
  • Pärke sollen insbesondere den Sommertourismus stärken

Folgende Parktypen sind in der Revision des NHG vorgesehen:

Regionaler Naturpark (RNP)
RNP umfassen mind. 100km2. Das Gebiet soll besondere Natur- und Landschafts- Foto Naturpark
werte aufweisen sowie Siedlungen umfassen. Es kann nur als Park anerkannt
werden, wenn die land-, alp- und waldwirtschaftlichen Nutzungen bereits einem
hohen ökologischen Standard genügen und günstige Bedingungen für eine
nachhaltig betriebene Wirtschaft geschaffen werden. Eine hohe Bedeutung kommt
der Erzeugung von Arbeitsplätzen zu. Das Parklabel ist ein wichtiges Element für
eine bessere Vermarktung von regionalen Produkten.


Nationalpark (NP)
In einem NP soll sich die Natur uneingeschränkt entwickeln können. Gleichzeitig
soll der Bevölkerung die Möglichkeit geboten werden, die Natur zu erleben. Der
Nationalpark verfügt über eine Kern- und Umgebungszone. Die Kernzone ist frei
von allen menschlichen Eingriffen. Die Umgebungszone ist grösser als die Kern-
zone, enthält aber Kleinsiedlungen und angepasste Infrastrukturanlagen. Hier
steht die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen mit landschaftstypischen
Formen der Land-, Alp- und Waldwirtschaft sowie der Jagd und Fischerei im
Vordergrund.


Naturerlebnispark (NEP)
Dies ist ein naturnahes Gebiet, welches in der Nähe dicht bevölkerter Siedlungs-
räume liegt. Hier kann die Bevölkerung die Natur und Dynamik der Ökosysteme
erleben. Der Naturerlebnispark lesitet einen Beitrag zur Sensibilisierung der
Bevölkerung für die Aspekte von Natur und Umwelt.

Für die drei Parktypen wird je ein Label geschaffen. Diese ermöglichen es, der
Parkträgerschaft, sich nach aussen klar zu identifizieren und effiziente Werbung
in eigener Sache zu betreiben. Der Bundesrat verleiht das Label für eine Dauer
von 10 Jahren. Die Trägerschaft des Parks kann das Label zur Auszeichnung von
Waren und Dienstleistungen für jeweils 3 Jahre weitergeben. Davon können im
Besonderen Anbieter von landwirtschaftlichen Produkten und touristischenf
Dienstleistungen profitieren.


Alpenkonvention
www.are.admin.ch

Die Alpenkonvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen den acht Alpen- Foto Alpen
ländern Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Monaco, Österreich,
Schweiz, Slowenien und der Europäischen Gemeinschaft. Sie dient dem Schutz
und der nachhaltigen Nutzung des Alpenraumes. Die Philosophie des Vertrages
wird in der Rahmenkonvention geregelt.

Deren Ziel ist es, Bedingungen hervorzubringen für eine nachhaltige Nutzung des
ganzen Alpenraumes. Die Alpenkonvention fördert die grenzüberschreitende
Zusammenarbeit zur Lösung gemeinsamer Anliegen und Probleme und die alpen-
weite Harmonisierung des Schutzniveaus. Der Konvention liegt der Gedanke zu
Grunde, dass bestimmte Probleme nur grenzübergreifend gelöst werden können
und somit gemeinsame Massnahmen der Alpenstaaten erforderlich machen.

Konkrete Schritte, Handlungs- und Entwicklungsmöglichkeiten und Massnahmen
zur nachhaltigen Nutzung, werden in den Durchführungsprotokollen zu folgenden
Themen geregelt:

Bergwald:
Erhaltung, Stärkung, Wiederherstellung der Waldunktion, insbesondere der
Schutzfunktion des Waldes.

Berglandschaft:
Erhaltung und Förderung der traditionellen Kulturlandschaften.

Bodenschutz:
Verminderung der quantitativen und qualitativen Bodenbeeinträchtigung.

Energie:
Förderung der umweltverträglichen Erzeugung, Verteilung und Nutzung der
Energie.

Naturschutz und Landschaftspflege:
Sicherung der Funktionsfähigkeit der Ökosysteme zur Erhaltung der Tier und
Pflanzenwelt.

Raumplanung und nachhaltige Entwicklung:
Sparsame und rationelle Nutzung sowie harmonische Entwicklung des Gesamt- Foto Steinbock
raumes.

Tourismus und Verkehr:
Touristische Aktivitäten und ökologische Erfordernisse in Einklang bringen und
den alpenquerenden Verkehr auf ein erträgliches Mass senken.

Streitbeilegung:
Die Konvention wurde zwischen 1994 und 1999 von allen Vertragsparteien
ratifiziert. Die neun Protokolle wurden, mit Ausnahme der EU, von allen Vertrags-
parteien unterzeichnet. Folgende Länder haben alle Protokolle ratifiziert:
Deutschland, Liechtenstein, Österreich und Slowenien.

Die Schweiz hat die Alpenkonvention am 18.01.1999 ratifiziert. Der Bundesrat hat
am 19. Dezember 2001 die "Botschaft zur Ratifizierung der Protokolle der Alpen-
konvention" z.Hd. des Parlamentes verabschiedet. Nun muss dieses die einzelnen
Protokolle genehmigen bevor sie in Kraft treten.

Der Ständerat hat als Erstrat am 15. 06. 2004 der Ratifizierung der drei Protokolle
Raumplanung, nachhaltige Entwicklung, Bodenschutz und Verkehr zugestimmt.
Erst mit der Ratifizierung werden die Konvention und ihre Protokolle umgesetzt
werden können. Die Protokolle haben im Parlament und in den Kantonen zu
heftigen Diskussionen geführt.

Beispiel eines Protokolles der Alpenkonvention ist das Tourismusprotokoll
www.are.admin.ch

Ziel dieses Protokolls ist es, mit spezifischen Massnahmen und Empfehlungen,
die die Interessen der ansässigen Bevölkerung und der Touristen berücksichtigen,
im Rahmen der geltenden staatlichen Ordnung durch einen umweltverträglichen
Tourismus zu einer nachhaltigen Entwicklung des Alpenraumes beizutragen.


Spezifische Massnahmen sind dabei unter anderem folgende: Foto Natur

Geordnete Entwicklung des Angebots:

Unterstützung bei Ausarbeitung und Umsetzung von Leitbildern und Entwicklungs-
programmen

Ausrichtung der touristischen Entwicklung:
Förderung von landschafts- und umweltschonenden Projekten sowie Einbezug
des Naturschutzes in die Tourismusförderung

Qualitätsförderung:
Förderung eines qualitativ hochwertigen Tourismusangebotes im Alpenraum.

Ruhezonen:
Erhaltung von Zonen ohne touristische Erschliessung

Verkehr:
Einschränkung des motorisierten Verkehrs in touristischen Zentren sowie
verbesserte Erreichbarkeit mit ÖV

Ferienstaffelung:
Unterstützung der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit im Bereich Ferien-
staffelung




Siehe auch

Tourismuspolitik
Verkehrspolitik
Links zum Thema Natur und Landschaft






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